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STATUTEN

I Name und Rechtsform

Unter dem Namen „Realschulbeirat“ besteht ein Gremium ohne verbindliche Rechtsform. Er versteht sich als Elternbeirat der Realschule Eschen. Er führt keine eigene Kasse, sondern wird für die notwendigen Mittel über die Schule finanziert. Er ist Mitglied im Dachverband der Elternvereinigungen.

II Aufgaben und Zweck des Realschulbeirates

Der Realschulbeirat vertritt die Elternschaft gegenüber der Schule. Er prüft und bringt Wünsche und Anträge aus den Reihen der Eltern, der Schüler und der Lehrer vor. Er arbeitet mit den Lehrer/innen in allgemeinen Schulfragen zusammen. Er bildet das Forum für Diskussionen über pädagogische, strukturelle und administrative Fragen der Realschule. Gleichzeitig stellt er das Podium für Anliegen der Eltern, Schülerinnen und Schüler an die Lehrer/innen und umgekehrt dar. Der Realschulbeirat ist das Bindeglied zwischen Eltern und Schule

III Mitgliedschaft

Ein Vertreter der Schulleitung der Realschule Eschen ist anwesend. Von den Eltern jeder Realschulklasse wird ein Klassenvertreter gewählt. Die Klassenvertreter werden vom Vorstand bestätigt und bleiben in ihrer Funktion bis auf Widerruf tätig. Beim Ausscheiden eines Beiratmitglieds ist der Elternbeirat zusammen mit dem/der Klassenlehrerin für eine Nachnominierung eines neuen Klassenvertreters zuständig. Die Lehrerschaft bestimmt drei bis fünf ehemalige Schüler der Realschule als Mitglieder.

IV Organe

Die Mitgliederversammlung besteht aus Klassenvertretern und ehemaligen Schülern. Sie ist das Entscheidungsorgan und setzt die vom Vorstand vorgeschlagenen Traktanden um. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Der Vorstand wird vom Elternbeirat gewählt. Er besteht aus 3 Personen (Präsident/in und zwei weiteren Personen). Die Funktionen werden im Team geregelt. Der Vorstand wird für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Vorstandmitglieder können ihre Aufgabe bis zu den nächsten Wahlen weiterführen, auch wenn die ordentliche Mitgliedschaft erlischt. Die Amtsübergabe erfolgt an der Wahlsitzung. Der Mehrheitsentscheid bestimmt.

V Tätigkeit

Grundsätzlich finden ca. 4 Sitzungen pro Jahr statt. Sollten dringende Anliegen anstehen, werden durch den Vorstand von Fall zu Fall Sitzungen einberufen. Es findet mindestens eine Sitzung pro Semester statt. 

Diese Statuten wurden am 20. Juni 2005 genehmigt und sind ab diesem Datum gültig. Sie ersetzen die Statuten vom 22. Juni 1992.